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2. Wir begrüßen die Anpassung der Verordnung über die Sicherstellung von vier Landschaftsschutzgebieten

anpassung-der-verordnung-ueber-die-sicherstellung-von-vier-landschaftsschutzgebietenWenn für die landwirtschaftlichen Betriebe wichtige Baumaßnahmen nur mit Ausnahmegenehmigung errichtet werden können, dann ist es wenig verwunderlich, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten bei den betroffenen Landwirten ein großes Misstrauen herrscht.

In den geplanten Landschaftsschutzgebieten hat die Landwirtschaft eine große Bedeutung.

Die im Schutzzweck aufgeführte Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes ist nur im Einvernehmen mit der Landwirtschaft zu erreichen.

Ursprünglich sollten Baumaßnahmen, die nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich zulässig sind, nicht unter § 5 Landschaftsschutzgebietsverordnung zu den zulässigen Handlungen erklärt werden. Sie sollten aber als Ausnahme zugelassen werden können.

Auf Antrag der WG-NF / Die Unabhängigen wurde die Verordnung über die Sicherstellung von vier Landschaftsschutzgebieten im Sinne der Landwirtschaft angepasst.  


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