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Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!

Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten.

 

Satzung

für die Wählergemeinschaft Nordfriesland – Die Unabhängigen

 

 

§ 1   Name und Zweck

 

Die Wählergemeinschaft Nordfriesland – Die Unabhängigen ist von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern am 16.12.1989 mit dem Ziel, an kommunalen Belangen des Kreises Nordfriesland mitzuwirken, gegründet worden.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Sitz ist Husum.

 

§ 2   Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede/r, die/der für die Kreistagswahl in Nordfriesland wahlberechtigt ist, werden und keiner anderen Partei angehört.

 

Die Mitgliedschaft ist schriftlich bei der/dem Vorsitzenden zu beantragen. Der Vorstand entscheidet und bestätigt die Aufnahme.

 

Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder schriftlich erklärtem Austritt. Über einen Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

 

§ 3   Organe

 

A) Die Mitgliederversammlung.     B) Der Vorstand.

 

 

§ 4   Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.

20 % der Mitglieder können die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen.

 

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.

 

Ihre Aufgaben sind:

die Wahl des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren

die Wahl von zwei Kassenprüferinnen/n für die Dauer von 2 Jahren

Verabschiedung des Wahlprogramms

die Nominierung der Wahlkreiskandidatinnen/en

die Vergabe der Listenplätze

Entlastung des Vorstandes

Änderung der Satzung.

 

Wahlen erfolgen offen durch Handzeichen. Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, ist gewählt. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den beiden Bewerbern/innen mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt. Dann ist der/die Bewerber/in gewählt, der/die die meisten Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 Wahlen erfolgen geheim, wenn ein Mitglied dies  verlangt.

 

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.

 

§ 5   Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus

-         der/m Vorsitzenden

-         der/m Stellvertreter/in

-         der/m Geschäftsführer/in

-         der/m Schatzmeister/in

-         der/m Schriftführer/in.

 

Die/der Vorsitzende vertritt die WG-NF/Die Unabhängigen gerichtlich und außergerichtlich. Im Behinderungsfall gehen die Befugnisse auf die/den Stellvertreter/in über.

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

 

Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen und wird von der/dem Vorsitzenden eingeladen.

 

Eine eigene Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten.

 

 

§ 6     Verwendung von Mitteln

 

Finanzielle Mittel der WG-NF/Die Unabhängigen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

 

§ 7     Auflösung

 

Die Auflösung der WG-NF/Die Unabhängigen kann nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Der Antrag auf Auflösung muss in der Einladung erkennbar sein.

Der bei einer Auflösung vorhandene Überschuss ist dem Kreis Nordfriesland zur Verwendung für staatsbürgerliche Bildung zu übergeben.

 

Husum, den 15.März 2008

 

………………………….                                                  ………………………………

 Vorsitzende/r                                                                              stellv. Vorsitzende/r

 

 
Wählergemeinschaft Nordfriesland - Die Unabhängigen | gaby-edlefsen@t-online.de